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   OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98 BSch   

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OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98 BSch (https://dejure.org/1999,11596)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.1999 - 3 U 75/98 BSch (https://dejure.org/1999,11596)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 3 U 75/98 BSch (https://dejure.org/1999,11596)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2001, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1971 - II ZR 105/69

    Anscheinsbeweis für eine fehlende ausreichende Sicherung bei Abtreiben eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98
    Treibt ein Stillieger ab, und richtet er hierbei einen Schaden an, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stillieger nicht genügend gesichert war (BGH, VersR 1971, 856 m.w.N.; Baumgärtel/Korioth, Hdb. der Beweislast, Bd. 4, §§ 92 - 92 f BSchG, Rn 21; Vortisch/Bemm, Binnenschiffahrtsrecht, 4. Aufl., § 92 Rn 9).

    Zum anderen kann der Schädiger den hier gegebenen Anscheinsbeweis dadurch ausräumen, dass er die ordnungsgemäße Befestigung nachweist (BGH, VersR 1971, 856).

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98
    Die häufig nicht auszuschließende Denkmöglichkeit, dass ein Schadensereignis auch durch andere Ursachen ausgelöst worden sein kann, reicht zur Erschütterung nicht aus, sondern es müssen weitere Umstände hinzukommen und ggfs. bewiesen werden, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH, NJW 1978, 2032, 2033; 1991, 230, 231).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis,

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98
    Die häufig nicht auszuschließende Denkmöglichkeit, dass ein Schadensereignis auch durch andere Ursachen ausgelöst worden sein kann, reicht zur Erschütterung nicht aus, sondern es müssen weitere Umstände hinzukommen und ggfs. bewiesen werden, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH, NJW 1978, 2032, 2033; 1991, 230, 231).
  • OLG Köln, 06.06.1990 - 13 U 280/89

    Verstoß gegen Brandverhütungsvorschriften begründet Anscheinsbeweis

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98
    Erst dann ist für die Anwendung des Anscheinsbeweises kein Raum mehr (OLG Köln, Urt. v. 6.6.1990 - 13 U 280/89 -).
  • BGH, 18.09.1969 - II ZR 180/67

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Schiffsunfall;

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98
    Gelingt letzteres, so spricht dies dafür, dass ein unzulässiger Sog oder Druck bzw. Wellenschlag eines vorbeifahrenden Schiffes das Brechen der Befestigung des Stilliegers verursacht haben kann (BGH, VersR 1969, 1090; OLG Köln ZfB 1982, 402; Bemm/v. Waldstein, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl., § 7.01 Rn 25).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2016 - 12 U 2194/14

    Kollision von in Küstennähe vor Anker liegenden Segelyachten bei Wetterwechsel

    Treibt ein Stilllieger ab und richtet er hierbei Schaden an, so besteht zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dahin, dass der Stilllieger nicht genügend gesichert war (BGH, Urteil vom 24.06.1971 - II ZR 105/69, VersR 1971, 856; OLG Köln TranspR 2001, 405; OLG Köln VersR 2011, 415).

    Dafür reicht indes die bloße Denkmöglichkeit, dass ein Schadensereignis auch durch andere Ursachen ausgelöst worden sein kann, nicht aus, sondern es müssen weitere Umstände hinzukommen und gegebenenfalls bewiesen werden, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahe legen (OLG Köln TranspR 2001, 405).

    Eine Entkräftung des Anscheinsbeweises ist auch durch den Vollbeweis des Gegenteils, also einer ordnungsgemäßen Befestigung des abgetriebenen Stillliegers, möglich (OLG Köln TranspR 2001, 405; OLG Köln VersR 2011, 415).

  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10

    Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei

    Das gilt für die Haftung bei unzureichendem - wie hier (oben A I 3 zu "2" und "4") positionsgenau auferlegtem - Festmachen oder unerlaubter Lage eines Liegers (vgl. Schifffahrtsobergericht Nürnberg vom 10. März 2008 11 U 178/08 BSch, Hamburger Seerechts-Report 2008, 81; Schifffahrtsobergericht Köln vom 26. Februar 1999 3 U 75/98, Transportrecht -TranspR- 2001, 405; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht -OLG- vom 23. Februar 1995 7 U 189/93, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht -NZV- 1996, 234; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe vom 4. Februar 1992 U 1/91 BSch, NZV 1993, 312; Hans. OLG Hamburg vom 28. Februar 1974 6 U 121/73, Zeitschrift für Versicherungsrecht -VersR- 1974, 1200).
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